
Elternberatung
Ich biete in meiner Praxis eine diskrete Möglichkeit der Beratung für Paare und Einzelpersonen vor einer einvernehmlichen Scheidung. Ebenso kann ich Ihnen als Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin im Umgang mit den individuellen Bedürfnissen ihrer Kinder beratend zur Seite stehen.
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht „über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen“. (2015 BMFJ Homepage Bundesministerium für Familien und Jugend). Vereinbarungen zu einem Erstgespräch sind gerne telefonisch möglich: +43 676 9377730, oder Sie melden Sich unter kontakt@praxisfuerpsychotherapie.at.
Häufig gestellte Fragen
Bis wann kann ich meinen Termin absagen?
Da der vereinbarte Termin mit Ihnen nur für Sie reserviert ist, sind Terminabsagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Kurzfristigere Absagen müssen in Rechnung gestellt werden.
Wie komme ich zu einem Erstgespräch?
Vereinbarungen zu einem Erstgespräch sind gerne telefonisch möglich: +43 676 9377730, oder Sie melden sich unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse.
Wie viel kostet die Psychotherapie?
Die Aufwendungen und Zahlungsmodalitäten können je nach Format und Situation unterschiedlich sein. Im Einzelsetting belaufen sich die Kosten momentan bei einer Einheit von 50 Minuten auf 120€.
Ist eine Kostenzuschuss durch die Kassa möglich?
Die Tarife der Krankenkassen den Zuschuss betreffend, sind sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Leistungen, gerne kläre ich diese Details mit Ihnen per E-Mail oder Telefon mit Ihnen.
Bürgerstraße 1, 4020 Linz, Österreich




